GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I.
Präambel

Nach den unten aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen richten sich die Beziehungen zwischen Dritten (nachfolgend Kunde) und der Gesellschaft PBtisk a.s., mit Sitz Dělostřelecká 344, 261 01 Příbram, IČ (IdNr): 48 24 46 27 (nachfolgend Gesellschaft) bei der Realisierung ihrer konkreten vertraglichen Verpflichtungen hinsichtlich der Lieferungen von periodischen und nichtperiodischen Publikationen laut den entsprechenden Bestellungen und abgeschlossenen Vereinbarungen, wobei auf der Seite des Bestellers von polygraphischen Produkten der Kunde auftritt, und auf der Seite des Auftragnehmers dieser Produkte die Gesellschaft.
Voraussetzung und Bedingung für den Abschluss und die Realisierung jeglicher Vereinbarung über eine konkrete Lieferung von Seiten der Gesellschaft ist die Akzeptanz dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen von Seiten des Kunden.

II.
Angewandte Termini

§1 Unter Daten werden für die Zwecke dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen die Informationen verstanden, die eine konkrete Publikation für den Bedarf des Drucks spezifizieren, und zwar im standardisierten Format, das in Kapitel IV. Zustellung der Daten, § 2, definiert ist.

§2 Unter Fehler in den Daten wird ein solcher Fehler der zugestellten Informationen und Parameter verstanden, der bei seiner Applikation die Folge haben würde, dass das Ergebnis des Drucks und der Buchbinderarbeiten vollkommen den Anforderungen des Klienten evident nicht entsprechen würde. Als Fehler der Daten werden keine Fehler des Texts, kleinere Größenabweichungen sowie auch Abweichungen der Farbtöne angesehen.

§3 Unter Sitz der Gesellschaft wird die Betriebsstelle an der Adresse Dělostřelecká 344, 261 01 Příbram, verstanden.

§4 Unter Publikation wird jegliches polygraphische Produkt verstanden, das Ergebnis der unternehmerischen Tätigkeit der Gesellschaft ist.

§5 Unter Auftrag werden die Durchführung der vereinbarten Arbeiten und die Anfertigung von konkreten Publikationen laut dem abgeschlossenen Vertrag bzw. laut des bestätigten verbindlichen Angebots verstanden.

§6 Unter Preis der Publikation wird der Betrag verstanden, der durch das Verhältnis zwischen dem Preis des Auftrags ohne MwSt. laut dem abgeschlossenen Vertrag und durch die Anzahl der angefertigten Publikationen laut dem abgeschlossen Vertrag bestimmt wird.

§7 Unter Beendigung des Auftrags wird die Anfertigung der gesamten vereinbarten Menge der Publikationen, gegebenenfalls die vorzeitige Beendigung der vertraglichen Beziehung gemäß Bestimmung VI. dieser vertraglichen Bedingungen verstanden.

§8 Unter Fehler der angefertigten Publikation wird die Nichtübereinstimmung zwischen der Spezifikation der Publikation laut der Bestellung des Kunden (Art. III) insbesondere im Sinne der technischen Angaben laut Art. IV, (schriftliche Spezifikation, Vorlagen für die Produktion) und der Tatsache verstanden.

§9 Unter Kalkulationseingängen des Auftrags wird die Auflage, das Format, der Umfang, die Bindung, das Material, die Farbigkeit des Buchs, weiterhin der Ort der Expedition und die Änderung des Liefertermins verstanden.

III.
Bestellung

§1 Unter verbindlicher Bestellung wird die schriftliche Bestellung oder das von uns gültige, zugesandte Angebot, das vom Kunden unterzeichnet ist, das gleichzeitig die Zustimmung zu den Bedingungen der PBtisk a.s. ist, die auf dem Web der Gesellschaft www.pbtisk.cz aufgeführt sind, verstanden.

§2 Alle Klauseln oder Sonderbedingungen in der Bestellung des Kunden, die in Widerspruch zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen sein würden, werden als ungültig angesehen.

§3 Die Bestellung muss diese Angaben enthalten:

  1. Bezeichnung des Kunden
  2. Bezeichnung der Publikation
  3. Verlangte Stückmenge 1)
  4. Format und Seitenumfang der Publikation
  5. Material, das für die Herstellung der Publikation verwendet wird
  6. Farbigkeit (nur bei Schwarz-Weiß-Publikationen ohne Bilder die Druckdichte aufführen)2)
  7. Bindung
  8. Anpassung des Materials (Oberflächenbehandlung, Ausschnitt u.a.)
  9. Gegebenenfalls weitere notwendige, insbesondere technische Angaben, die zu ihrer Spezifikation für den Bedarf des Drucks notwendig sind
  10. Termin der verlangten Beendigung des Auftrags
  11. Termin und Form der Zustellung der Daten, Drucke und Musterbücher
  12. Preis, der aus dem vorhergehenden Anfrageverfahren hervorgeht. Ggf. Verweis auf ihn (Nummer des Preisangebots)
  13. Spezifikation, ob der Kunde die hergestellte Publikation an einen Bestimmungsort zu transportieren wünscht, oder ob er sie am Sitz der Gesellschaft übernimmt
  14. Wenn der Kunde wünscht, die gefertigten Publikationen zu transportieren, die Spezifikation des Orts, wohin sie nach der Herstellung transportiert werden sollen
  15. Angabe, ob der Kunde MwSt.-Zahler ist oder nicht
  16. Angabe darüber, ob vom Kunden eine Kontrolle während der Produktion der Publikation durchgeführt wird
  17. Eventueller Unterschied zwischen der Rechnungs- und Lieferadresse

1) Die Beziehung zwischen den Abkürzungen des standardisierten Formats, z.B. A4, B5 und den metrischen Werten ist in ČSN EN 6442 definiert
2) Abkürzungen der Arten der Bindungen, z.B. V2, V8, werden in der Gesellschaft laut der aufgelösten ČSN 883750 benutzt

IV.
Druckdaten

§1 Nach Abschluss des Vertrags hinsichtlich eines konkreten Auftrags ist der Kunde verpflichtet, die Daten an den Sitz der Gesellschaft in dem von der Gesellschaft festgelegten Termin zuzustellen.
§2 Die gelieferten Daten müssen dem standardisierten Format entsprechen, dessen Parameter auf den Webseiten der Gesellschaft www.pbtisk.cz aufgeführt sind.
§3 Nach Erhalt der Daten vom Kunden kontrolliert die Gesellschaft PBtisk a.s. diese und im Fall der Feststellung von Fehlern (Format, Auflösung, schlechtes Format der Daten) schlägt sie dem Kunden eventuelle Korrekturen vor. Wenn von Seiten des Kunden die von der Gesellschaft vorgeschlagenen Änderungen in den Daten nicht respektiert werden, wobei der Kunde auf die Durchführung des Auftrags laut der ursprünglichen Druckdaten bestehen wird, ist die Haftung der Gesellschaft für eventuelle Mängel, die aus solchen zugestellten Daten hervorgehen oder mit ihnen zusammenhängen, nicht gegeben. Wenn der Kunde auf keine Art auf einen Vorschlag für die Korrektur der Druckdaten reagieren wird, ist die Gesellschaft berechtigt, in vollem Umfang die Bearbeitung des Auftrags anzuhalten, wodurch es zur Unterbrechung der Dauer für die Bearbeitung des Auftrags kommt.
§4 Wenn die Daten allen verlangten Parametern entsprechen werden, beginnt die PBtisk a.s. die Produktion des Auftrags laut der abgeschlossen Bestellung. Die Haftung für die Entstehung eines Moiré-Effekts oder von anderen Problemen, die durch eine schlechte Vorbereitung der Daten entstehen, trägt derjenige, der die Vorbereitung der Daten durchführte. Die PBtisk a.s. haftet nicht für die Qualität der zugestellten Druckdaten.

V.
Verlauf der Produktion

§1 Der Kunde hat ohne Zustimmung der Gesellschaft kein Recht auf Stornierung der ganzen oder teilweisen Bestellung, die an die Gesellschaft zugestellt wurde, oder auf ihre Modifikation.
§2 Wenn sich der Kunde nicht rechtzeitig zur vereinbarten Kontrolle bei der Produktion einstellt, behält sich die PBtisk a.s. das Recht vor, die Produktion auch ohne seine Anwesenheit fortzusetzen.
§3 Die Toleranzen der Maße bei der Buchbinderbearbeitung ist +/- 1 mm für jede Seite. Bei der Bindung V7 ist die Toleranz +/- 3 mm der Anknüpfung des Titel- und Rückenmaterials. Bei anspruchsvolleren Buchbinderbearbeitungen (Bindung V7, flexo, Spirale) ist die Toleranz der angewandten Produktionstechnologie und der Toleranz der Maschinenausstattung (laut den technischen Spezifikationen der Hersteller der Maschinen) entsprechend.
§4 Im Fall von Aufträgen, die in der Buchbinderbearbeitung von gelieferten Druckbögen beruhen, wobei die Buchbinderkomponenten nicht mit einem Rückenzeichen gekennzeichnet sind, das die Kontrolle der Folge der Bögen ermöglicht, ist die Gesellschaft berechtigt, um bis zu 10 % weniger Produkte zu liefern, als es die Höhe der verlangten Gesamtauflage ist.
§5 Im Fall der Bearbeitung nur der Buchbinderbearbeitung sind die Anforderungen an die Zusätze für die Buchbinderarbeiten 10 % von der Gesamtauflage, beginnend mit einer Auflage von 500 St. Für eine niedrigere Auflage sind die Zusätze höher. Wenn ein Zusatz niedriger geliefert wird, muss darüber der Handelsvertreter der Gesellschaft vor der Produktion informiert werden, und die Klärung dieses mangelhaften Zusatzes vereinbart werden. Wenn das der Besteller der Buchbinderbearbeitung nicht macht, und wenn dieser mangelhafte Menge-Zusatz mit der Gesellschaft nicht geklärt wird, ist es möglich, der Gesellschaft eine Unterauflage von der Gesamtauflage zu liefern, und zwar in der Höhe von 10 %.
§6 Der Kunde ist immer verpflichtet, zur Buchbinderbearbeitung ein Modell als Muster der Prägung der aufeinanderfolgenden Seiten aufgrund des Ausschlusses eines Fehlers der schlechten Anreihung der Seiten durch die Gesellschaft zuzustellen. Im Fall von Mutationen ist ein Modell für jede Mutation getrennt notwendig.
§7 Wenn die Gesellschaft die Buchbinderbearbeitung von durch den Kunden gelieferten Bögen und Umschlägen (Bezügen) durchführt, müssen die vom Kunden gelieferten Bögen und Umschläge (Bezüge) Schnittzeichen mit 3 mm Sicherheitszone enthalten. Wenn das gelieferte Material solchen Anforderungen nicht entspricht, haftet die Gesellschaft nicht für Mängel der Buchbinderbearbeitung, die dadurch verursacht wurden.
§8 Wenn die Bestellung mit dem Modell bei den Buchbinderaufträgen oder mit den Schnittzeichen auf dem Produkt nicht übereinstimmen wird, ist die Gesellschaft nicht verpflichtet, das Werk bis zu dem Zeitpunkt durchzuführen, bis die Tatsache vom Kunden bestätigt wird. Um den gegebenen Zeitraum (ab der Aufforderung an den Kunden bis zum Erhalt seiner Stellungnahme) wird der Termin der Durchführung des Werks verlängert. Wenn die Gesellschaft das Werk ohne Stellungnahme des Kunden durchführt, ist sie verpflichtet, den Inhalt der Bestellung zu respektieren.
§9 Der Kunde ist verpflichtet, die Anfuhr des Buchbinderauftrags ordnungsgemäß gekennzeichnet zu liefern, mit Lieferschein, der die Bezeichnung des Kunden und die Bezeichnung des bestellten Auftrags enthalten wird.
§10 Im Fall des Auftretens von erschwerten Bedingungen, die durch eine mangelhafte Bearbeitung des gelieferten Materials verursacht wurden, ist die Gesellschaft berechtigt, den Auftrag aktuell aus der Bearbeitung bis zur Klärung des weiteren Vorgehens mit dem Kunden auszusondern. Die Mehrkosten, die damit verbunden sind, ist die Gesellschaft dem Kunden zu berechnen berechtigt.
§11 Die Gesellschaft PBtisk a.s. behält sich das Recht auf eine Toleranz in der Höhe von 1 % mangelhafter Produkt von der Gesamtauflage vor. Aufgrund der Aufführung der gleichen Toleranz von den Herstellern der Maschinen, die wir bei der Produktion der Bücher benutzen.
§12 Im Fall von Buchbinderaufträgen aus gelieferten gedruckten Flachbögen kann die Gesellschaft PBtisk a.s. nicht die Qualität der Bindungen im Fall der Benutzung ungetesteter Farben und Lacke garantieren. Es gibt hierbei das Risiko, dass ungetestete Farben und Lacke mit den Klebern reagieren können und es hierbei zur Migration von Ölen in die Kleber kommen kann.

Die Gesellschaft PBtisk a.s. empfiehlt diesen Typ von Farben und Lacken, bei denen sie für Qualität der Bindungen bürgt:
Farben: NOVABOARD C 990 PROTECT BIO / FlintGroup /
Lacke: TERRAWET G 9/131 – 040 / ACTEGA / + TERRAWET G 9/703 – 040 / ACTEGA /

VI.
Lieferung

§1 Der Liefertermin muss von der Gesellschaft PBtisk a.s. genehmigt werden.
Die Verspätung einer Bestellung, die durch verspätete Lieferung der Druckdaten (mehr als 24 Stunden von der geplanten Lieferung) oder durch verspätete Genehmigung der digitalen Ausgänge oder durch verspätete Genehmigung der zugesandten digitalen Ansichten der Druckdaten (mehr als 12 Stunden von der geplanten Lieferung), durch verspätete Genehmigung der ausgedruckten Aushängebögen (mehr als 12 Stunden nach der Zustellung) oder durch verspätete Genehmigung des Verteilers des Transports oder seiner Änderung (weniger als 10 Tage vor dem Liefertermin im Rahmen der EU) verursacht wurde, ist kein Grund zur Stornierung der Bestellung, zu einer Geltendbringung eines Bußgelds oder irgendeiner Entschädigung.
§2 Die Kosten für den Transport ist die Gesellschaft in Zusammenhang mit Änderungen von Preisen auf dem Markt zu ändern berechtigt.
§3 Wenn den Transport der fertigen Publikationen der Kunde sicherstellt, wird er von der Gesellschaft aufgefordert, damit er die angefertigten Publikationen an ihrem Sitz innerhalb von 5 Tagen abholt. Bei der Übernahme ist der Kunde verpflichtet, die Lieferscheine zu unterzeichnen.
§4 Die Gesellschaft hat das Recht, die Lieferung im Fall der Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen oder im Fall von höherer Gewalt, wie beispielsweise: gesellschaftliche Unruhen, Epidemie, Krieg, Brand, Hochwasser, Störung an der Anlage, Verspätung des Transports oder irgendein Ereignis beim Subauftragnehmer, zu stornieren.
§5 Wenn die Gesellschaft mit der Fertigstellung des Auftrags in Verzug ist, verpflichtet sie sich, dem Kunden eine Vertragsstrafe in der Höhe von 0,05 % vom Preis der nicht fertig gestellten Publikationen für jeden Verzugstag zu erstatten. Diesen Anspruch muss der Kunde gegen die Gesellschaft spätestens 5 Tage nach der Expedierung des ersten Exemplars der Publikation zur Geltung bringen, und zwar in schriftlicher Form, ansonsten erlischt er.
§6 Eine Reklamation kann nur akzeptiert werden, wenn sie in einem offiziellen Brief formuliert ist, der innerhalb von 5 Tagen nach der Warenübernahme zugestellt wird.

VII.
Preis des Auftrags

§1 Unter Preis des Auftrags wird der Preis laut dem abgeschlossen Vertrag verstanden. Es handelt sich um den Preis ohne MwSt., insofern es nicht anders aufgeführt ist.
§2 Wenn es nach dem Abschluss des Vertrags zu einer Änderung der Kalkulationseingänge des Auftrags kommt, ist die Gesellschaft berechtigt, den Preis des Auftrags gegenüber dem abgeschlossen Vertrag um das Wachstum des Preises dieser Eingänge einseitig zu erhöhen.
§3 Wenn auf Seiten des Kunden ein Verzug mit einer Zahlung oder eine nichtaufgehobene Zwangsvollstreckung auch von Seiten Dritter, oder eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse eintritt, oder wenn die Gesellschaft über die schlechten Vermögensverhältnisse des Kunden erfährt, ist die Gesellschaft berechtigt, von einer Bestellung des Kunden, insofern sie noch nicht erfüllt wurde, zurückzutreten. Im Fall des Verzugs mit einer Zahlung tritt die sofortige Fälligkeit der Zahlungen des Kunden bei Aufträgen ein, die noch nicht fällig sind.
§4 Das Eigentum der angefertigten Publikationen geht auf den Kunden, insofern es die Parteien nicht anders schriftlich vereinbaren, mit dem Moment der Bezahlung des Preises des Auftrags laut der ausgestellten Rechnung über. Wenn der Kunde den Auftrag nicht bezahlt, bleiben die angefertigten Publikationen im Eigentum der Gesellschaft PBtisk a.s.

VIII.
Abschlussbestimmungen

§1 Nach diesen allgemeinen Vertragsbedingungen richten sich die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Gesellschaft und des Kunden nur in dem Fall, wenn es im abgeschlossenen schriftlichen Vertrag von den Vertragsparteien nicht anders vereinbart wird.
§2 Wenn es durch diese allgemeine Vertragsbedingungen und dem abgeschlossenen Vertrag nicht anders vereinbart wird, richten sich die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien nach den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 89/2012 GBl., Bürgerliches Gesetzbuch, in gültiger Fassung.
§3 Die Gesellschaft verpflichtet sich bei der Realisierung des Auftrags laut dem abgeschlossenen Vertrag die gültigen Normen des ČSN [tschechisches technisches Normensystem] zu respektieren.

Příbram, den 14.11.2016

PBtisk a.s.